Allgemeine Geschäftsbedingungen
UNSERE AGB
FÜR EINZELREISENDE UND GRUPPEN AUF ZÜGEN DER REGIOBAHN
Vertragsabschluss – Zahlung
Der Vertrag zwischen regiobahn und Besteller kommt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung durch regiobahn durch Übersendung einer Buchungsbestätigung zustande. Die Zahlung wird mit Annahme der Bestellung fällig.
ÄNDERUNG DER LEISTUNG NACH VERTRAGSABSCHLUSS
Erfolgt nach Vertragsabschluss auf Kundenwunsch eine Änderung der vereinbarten Leistung (Reisetermin, Reiseziel, Anzahl der Reiseteilnehmer, etc) und kann diese Änderung von regiobahn, ohne dass erhöhte Kosten anfallen, berücksichtigt werden, wird zur Abdeckung des administrativen Aufwands eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- pro Änderungsvorgang verrechnet. Allfällige, durch die Änderung entstehende und von regiobahn nachzuweisende Mehrkosten (z.B. höhere Tarifkosten bei Umbuchung) sind vom Besteller ebenfalls zu tragen.
SONDERZÜGE ZU GROSSVERANSTALTUNGEN
regiobahn ist berechtigt bei Bestellungen von Sonderzügen zu Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen insbesondere Fußballspiele, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, udglm) Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen für Personen- und Sachschäden vom Besteller zu verlangen. Die Höhe und die Haftungsbedingungen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG – Ohne Stornogebühr
Abgesehen von durch gesetzliche Bestimmungen eingeräumten Rücktrittrechten kann der Besteller – ohne dass regiobahn Ansprüche an ihn hat – in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
Eisenbahnbetriebsbedingt eintretende Änderungen der Leistungen wenn diese nicht bloß geringfügig sind. Nicht als Änderung der Leistung gilt eine eisenbahnbetriebsbedingte Verlängerung der Fahrzeit.
Nichterbringung der Leistung durch regiobahn, sofern der Grund für die Nichterbringung nicht in der Sphäre des Bestellers liegt.
RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG – Mit Stornogebühr
Für den Fall des Rücktritts des Bestellers vom Vertrag aus anderen als den im vorherigen Absatz genannten Gründen, kann eine Stornogebühr anfallen. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Fahrkartenpreis / Reisepreis und richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung bei regiobahn. Der Besteller kann unter Entrichtung folgender Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt – Bezahlter Reisepreis wird, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für den für die Stornierung angefallenen administrativen Aufwand in Höhe von 30 €, erstattet
ab 29 bis 16 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Für im Zuge der Bestellung durch den Kunden beschaffte Eintrittskarten (Beispielsweise für Theater, Sportveranstaltungen, Festspiele, etc …) ist unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts der volle Kaufpreis zu entrichten.
RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG BEI CHARTERZÜGEN
Bei Rücktritt von bestellten Charterzügen bis zum des 20. des Vormonats vor dem Verkehrstag des Sonderzuges sind vom Besteller jedenfalls 25 Prozent der bestellten Personal- und Traktionsleistungen zu bezahlen.
Form der Rücktrittserklärung
Der Rücktritt von der Bestellung ist schriftlich zu erklären. Nicht als schriftliche Rücktrittserklärung gilt eine per E-Mail übermittelte Erklärung, es sei denn diese Erklärung ist elektronisch signiert und erfüllt die Anforderungen an sichere elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz. Ebenso nicht als schriftliche Erklärung gilt eine per SMS übermittelte Rücktrittserklärung. Für die Berechnung der Stornogebühren ist das Datum des Einlangens der Erklärung bei regiobahn maßgeblich. Die Stornofrist wird vom Tage des Reiseantrittes rückgerechnet wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.
NO SHOW
Tritt ein Besteller die Fahrt zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht an ist jedenfalls der vereinbarte Preis in voller Höhe zu entrichten.
RÜCKTRITT DER REGIOBAHN VOM VERTRAG
regiobahn ist von der Vertragserfüllung befreit und kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten wenn:
- die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Einwirkung von außen unmöglich gemacht wird (Krieg, Katastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien, Unfälle, etc..)
- bei termingebundenen Großveranstaltungen wenn der Termin, der den Reisetermin bestimmt, abgeändert wird
- wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält
- wenn andere an der vertraglichen Gesamtleistung beteiligte Leistungsträger die Erbringung der Leistung, aus welchem Grund auch immer, verhindern.
Für den Fall dass regiobahn vom Vertrag zurücktritt erhält der Besteller bereits einbezahlte Beträge in voller Höhe erstattet.
Haftung
Die Haftung von regiobahn aus dem Vertrag, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. regiobahn kann insbesondere für eisenbahnbetriebsbedingte Änderungen der Leistungen, die den Besteller zum Rücktritt berechtigen, nicht herangezogen werden wenn diese auf höhere Gewalt oder eine leichte Fahrlässigkeit der regiobahn zurückzuführen sind.
ZUSCHLÄGE BEI KURZFRISTIGEN BESTELLUNGEN
Wird die Inverkehrsetzung von Charterzügen kurzfristig bestellt gelangt bei Bestellung innerhalb von 3 Tagen vor Fahrtantritt ein Zuschlag von 65 % des Reisepreises auf die Personal- und Traktionskosten zur Anwendung, der den erhöhten Organisations- und Personalaufwand abdeckt.
Recht – Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei allfälligen Streitigkeiten aus Verträgen oder über Verträge, inklusive über vereinbarte Nebenleistungen gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
Ist der Besteller Verbraucher, gilt der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand.