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Allgemeine Geschäftsbedingungen

UNSERE AGB

FÜR EINZELREISENDE UND GRUPPEN AUF ZÜGEN DER REGIOBAHN
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Bestellung von Fahrkarten für die regiobahn ErlebnisZüge und kommen insbesondere zur Anwendung wenn zusätzliche Leistungen bestellt werden (Transfers, Eintrittskarten, Verpflegung, Sonderwaggons, CharterBusse, Sonderzüge, etc.) Es sei ausdrücklich darauf verwiesen dass keine Betriebs- und Beförderungspflicht besteht.

Vertragsabschluss - Zahlung

Der Vertrag zwischen regiobahn und Besteller kommt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung durch regiobahn zustande. Die Zahlung wird mit Annahme der Bestellung fällig.

ÄNDERUNG DER LEISTUNG NACH VERTRAGSABSCHLUSS

Erfolgt nach Vertragsabschluss auf Kundenwunsch eine Änderung der vereinbarten Leistung (Reisetermin, Reiseziel, Anzahl der Reiseteilnehmer, etc) und kann diese Änderung von regiobahn, ohne dass erhöhte Kosten anfallen, berücksichtigt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Änderung verrechnet um den erhöhten administrativen Aufwand abzudecken. Darüber hinaus anfallende Kosten werden dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt.

SONDERZÜGE ZU GROSSVERANSTALTUNGEN

regiobahn ist berechtigt, bei Bestellungen von Sonderzügen zu Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen insbesondere Fußballspiele, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, udglm.) Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen für Personen- und Sachschäden jeglicher Art vom Besteller zu verlangen. Die Höhe wird von regiobahn festgelegt.

RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG - Ohne Stornogebühr

Abgesehen von durch gesetzliche Bestimmungen eingeräumten Rücktrittrechten kann der Besteller – ohne dass regiobahn Ansprüche an ihn hat – in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

Eisenbahnbetriebsbedingt eintretende Änderungen der Leistungen, wenn diese dem Besteller nicht zumutbar sind weil nicht geringfügig. (Nicht als Änderung der Leistung gilt eine eisenbahnbetriebsbedingte Verlängerung der Fahrzeit, wenn dem Kunden dadurch kein nachweisbarer Schaden entsteht)

RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG - Mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Fahrkartenpreis / Reisepreis und richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung bei regiobahn. Der Besteller kann unter Entrichtung folgender Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten:

  • Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: Bezahlter Reisepreis wird, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- erstattet
  • 29 bis 8 Tage vor Reiseantritt 80 % Stornogebühr
  • Ab 7 Tage vor Reiseantritt 100 % Stornogebühr

Für im Zuge der Bestellung durch den Kunden beschaffte Eintrittskarten (Beispielsweise für Theater, Sportveranstaltungen, Festspiele, etc …) ist der volle Kaufpreis zu entrichten.

RÜCKTRITT DES BESTELLERS VOM VERTRAG BEI CHARTERZÜGEN

Bei Rücktritt von bestellten Charterzügen bis zum des 20. des Vormonats vor dem Verkehrstag des Sonderzuges sind vom Besteller jedenfalls 25 Prozent der bestellten Personal- und Traktionsleistungen zu bezahlen.

Form der Rücktrittserklärung

Der Rücktritt von der Bestellung ist schriftlich zu erklären. Nicht als schriftliche Rücktrittserklärung gilt eine per E-Mail übermittelte Erklärung, es sei denn diese Erklärung ist elektronisch signiert und erfüllt die Anforderungen an sichere elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz. Ebenso nicht als schriftliche Erklärung gilt eine per SMS übermittelte Rücktrittserklärung. Für die Berechnung der Stornogebühren ist das Datum des Einlangens der Erklärung bei regiobahn maßgeblich. Die Stornofrist wird vom Tage des Reiseantrittes rückgerechnet wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.

NO SHOW

Tritt ein Besteller die Fahrt zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht an ist jedenfalls der vereinbarte Preis in voller Höhe zu entrichten.

RÜCKTRITT DER REGIOBAHN VOM VERTRAG

regiobahn ist von der Vertragserfüllung befreit und kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten wenn:

  • die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Einwirkung von außen unmöglich gemacht wird (Krieg, Katastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien, Unfälle, etc..)
  • bei termingebundenen Großveranstaltungen wenn der Termin, der den Reisetermin bestimmt, abgeändert wird
  • wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält
  •  wenn andere an der vertraglichen Gesamtleistung beteiligte Leistungsträger die Erbringung der Leistung, aus welchem Grund auch immer, verhindern.

Für den Fall dass regiobahn vom Vertrag zurücktritt erhält der Besteller bereits einbezahlte Beträge in voller Höhe erstattet.

Haftung

Die Haftung von regiobahn aus dem Vertrag, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, beschränkt sich abgesehen von zwingend vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. regiobahn kann insbesondere für eisenbahnbetriebsbedingte Änderungen der Leistungen, die den Besteller zum Rücktritt berechtigen, nicht herangezogen werden wenn diese auf höhere Gewalt oder eine leichte Fahrlässigkeit der regiobahn zurückzuführen sind.

ZUSCHLÄGE BEI KURZFRISTIGEN BESTELLUNGEN

Wird die Inverkehrsetzung von Charterzügen kurzfristig bestellt gelangt bei Bestellung innerhalb von 3 Tagen vor Fahrtantritt ein Zuschlag von 65 % auf die Personal- und Traktionskosten zur Anwendung.

Recht - Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei allfälligen Streitigkeiten aus Verträgen oder über Verträge, inklusive über vereinbarte Nebenleistungen gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

Fassung 10/2018